Meldungen

Rechtsstreit beigelegt

Vor dem Verwaltungsgericht Hannover ist am 03.08.2021 der Rechtsstreit um den bereits begonnenen Bau der KlärschlammverbrennungsanlageVor dem Verwaltungsgericht Hannover ist am 03.08.2021 der Rechtsstreit um den bereits begonnenen Bau der Klärschlammverbrennungsanlage

Urteil des Monats: HSA setzt sich mit Revision im Immissionsschutzrecht durch

In unserem Urteil des Monats geht es um eine bereits genehmigte immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, deren Genehmigung verlängert wurde. Gegen die Genehmigungsverlängerung war eine Umweltschutzvereinigung vorgegangen und hatte vor dem OVG Berlin-Brandenburg Recht bekommen.

Wir stellen ein: Rechtsanwälte und wissenschaftliche Mitarbeiter gesucht!

Zur Verstärkung und Bereicherung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Rechtsanwälte und wissenschaftliche Mitarbeiter! Wir sind ein Zusammenschluss erfahrener Rechtsanwälte auf dem Gebiet des öffentlichen Wirtschaftsrechts.

HSA setzt sich mit Beschwerde durch: Die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Erweiterung einer Hähnchenmastanlage ist sofort vollziehbar

Der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 15. September 2020 entschieden, dass ein Landwirt aus Wedemark von der ihm von der Region Hannover erteilten sofort vollziehbaren immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Erweiterung seiner Hähnchenmastanlage um zwei Ställe auf insgesamt 164.000 Tierplätze trotz des dagegen vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) eingelegten Widerspruchs Gebrauch machen darf (Az.:...

VG Trier weist Feststellungsklage gegen Landesdüngeverordnung ab

Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Gerichtsbescheid aus Juli 2020 die Klage eines landwirtschaftlichen Betriebes gegen die Landesdüngeverordnung Rheinland-Pfalz abgewiesen (VG Trier – 9 K 1129/20.TR). Mit der Feststellungsklage wollte der von dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. vertretene Betrieb erreichen, dass die Landesdüngeverordnung auf seine Flächen keine Anwendung findet.