In unserem Urteil des Monats geht es um eine bereits genehmigte immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, deren Genehmigung verlängert wurde. Gegen die Genehmigungsverlängerung war eine Umweltschutzvereinigung vorgegangen und hatte vor dem OVG Berlin-Brandenburg Recht bekommen.