Wir begleiten deutsche und internationale Industrieunternehmen – insbesondere der Chemie-, Glas-, Automobil- und Metallindustrie – in allen produktionsrelevanten Fragen des Umweltrechts. Vom Genehmigungsverfahren über den Anlagenbetrieb bis hin zur Abfallentsorgung decken wir das gesamte Spektrum der umweltrechtlichen Beratung ab. Wir bewältigen dabei Fragestellungen des Immissionsschutzrechts, des Abfallrechts sowie des Naturschutz- und Wasserrechts. Unsere Tätigkeit umfasst regelmäßig auch die planungsrechtliche Absicherung von Industriestandorten. Bei umstrittenen Projekten beraten wir unsere Mandanten im souveränen Umgang mit der Öffentlichkeit und Verbänden.