HSA – Rechtsanwälte für Bau- & Planungsrecht

Anwaltliche Leistungen im Öffentlichen Baurecht und Bauplanungsrecht

Ausgehend vom öffentlichen Baurecht beraten HSA Rechtsanwälte in allen Fragen des Planungsrechts. Die Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit bildet regelmäßig einen Schwerpunkt bei der Begleitung von Vorhaben unserer Mandanten. Im Rahmen der Anlagenzulassung beraten wir umfassend auch zu Fragen des Bauordnungsrechts. Wir begleiten und vertreten Unternehmen und Investoren in Baugenehmigungsverfahren sowie dann, wenn bauordnungsrechtliche, immissionsschutzrechtliche oder auf anderen Rechtsgrundlagen gegründete Anordnungen wie Stilllegungs-, Nutzungsuntersagungs- und Beseitigungsverfügungen drohen.

Neben der Anlagenzulassung bildet die Begleitung von Bauleitplanverfahren einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Planungsrecht. Für Vorhabenträger der Industrie, Landwirtschaft und Energiewirtschaft schaffen wir die planungsrechtliche Grundlage für Projekte durch Verfahren zur Aufstellung (vorhabenbezogener) Bebauungspläne. Ebenso beraten wir Gemeinden und andere Planungsträger bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und begleiten bei der Auseinandersetzung mit der überörtlichen Fachplanung.

Auf dem Gebiet des Fachplanungsrechts beraten und vertreten wir Unternehmen und öffentliche Träger bei der Realisierung von Infrastrukturprojekten. Neben Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur und der Energiewirtschaft beraten wir insbesondere in Planfeststellungsverfahren im Bereich der Wasserwirtschaft (Gewässerausbau, Wasserstraßen, Wasserkraft, Hochwasserschutz), der Abfallwirtschaft (Deponien) und des Bergbaus. Unsere Anwälte sind schwerpunktmäßig in Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt aber auch deutschlandweit tätig.

Rechtliche Grundlagen des Öffentlichen Baurechts

Das öffentliche Baurecht ist ein Teilgebiet des Verwaltungsrechts. Es umfasst die öffentlich-rechtlichen Normen für die Zulässigkeit der Errichtung, Veränderung und Nutzung baulicher Anlagen. Das Öffentliche Baurecht wird im Wesentlichen im Bauplanungsrecht und im Bauordnungsrecht geregelt. Dabei kommt insbesondere den gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), der Landesbauordnungen sowie der Energiesparverordnung (EnEV) und den Denkmalschutzgesetzen eine wichtige Bedeutung zu.

Der Rechtsbereich des Öffentlichen Baurechts ist betroffen, sobald eine staatliche Behörde einem Bürger bzw. Unternehmer vorschreibt, nach welchen baulichen Vorgaben eine Anlage zu errichten bzw. zu unterlassen ist. Hierbei kollidieren nicht selten individuelle, unternehmerische Ansprüche mit gesetzlichen Normen, woraus sich komplexe Problemstellungen ergeben.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei HSA Hentschke & Partner verfügen über besondere Expertise auf dem Gebiet des Umwelt– und Planungsrechts. Mit Rechtsanwalt Dr. Konrad Asemissen als Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rechtsanwältin Dr. Daniela Schäfrich mit Fokussierung auf Umwelt-, Planungsrecht und Immissionsschutz, sowie Rechtsanwalt Dr. Helmar Hentschke mit Fokussierung auf die Vertretung von Industrieunternehmen im Bauplanungsrecht und Umweltrecht können Mandanten von der langjährigen Erfahrung in der anwaltlichen Beratung und einem hohen Maß an technischem und wirtschaftlichen Verständnis profitieren.

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht ist im bundesweit geltenden Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Es regelt, welche flächenbezogenen Baumaßnahmen in einem bestimmten räumlichen Gebiet ergriffen werden dürfen. Zielstellung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung in Deutschland. Darauf basierend dürfen Gemeinden mittels Bauleitplanung – Flächennutzungspläne (vorbereitende Bauplanung) und Bebauungspläne (verbindliche Bauplanung) – festsetzen, welche Flächen eines Grundstücks bebaut werden dürfen, welche Nutzungen sich in einem Gebiet ansiedeln dürfen und wie die Abgrenzung von Grundstücken, Verkehrsflächen oder Grünflächen gestaltet werden soll.

Im Rahmen unserer Rechtsberatung auf dem Gebiet des Bauplanungsrechts befassen wir uns mit der Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einzelner Vorhaben sowie mit der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Realisierung und Sicherung von genehmigungsbedürftigen Anlagen. Die Überplanung bestehender Standorte von Tierhaltungsanlagen hat durch Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre an Bedeutung gewonnen.

Bauordnungsrecht

Die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften des Bauordnungsrechts werden von den einzelnen Landesbauordnungen der Bundesländer festgesetzt. Das Bauordnungsrecht regelt die Einzelheiten eines Bauvorhabens, darunter beispielsweise die Baugenehmigung, die von Bauherren einzuhaltenden Bauvorschriften, die Regelungen und Verfahren zur Baugenehmigung und zur Bauaufsicht, zudem genauere Anforderungen an Gebäude aller Nutzungsarten. Somit fallen auch Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken, Mindest- und Sicherheitsanforderungen im baulichen Brandschutz und Umweltschutz unter das Rechtsgebiet des Öffentlichen Baurechts.

Das Bauordnungsrecht spielt in der anwaltlichen Beratung insbesondere bei der Vorhabenzulassung und der Führung von Genehmigungsverfahren eine Rolle. Hierbei arbeiten wir eng mit dem beauftragten Planungsbüro zusammen, um eine rechtssichere Planung zu erstellen.

Risiken minimieren. Kosten vermeiden.

Die erfahrenen Anwälte unserer Kanzlei beraten Mandanten zu allen rechtlichen Fragestellungen, die sich im Bereich des Öffentlichen Baurechts und insbesondere des Bauplanungsrechts ergeben. Neben der gerichtlichen Vertretung übernehmen wir auch die außergerichtliche Interessenvertretung und Vermittlung zwischen den beteiligten Parteien. Bei Auseinandersetzungen verhandeln wir im Namen unseres Mandanten mit Behörden, Nachbarn und Dritten – und halten unseren Mandanten damit den Rücken frei.

Vermeiden Sie unnötige Fehler und Kosten, indem Sie bereits frühzeitig fachkundige Unterstützung hinzuziehen! Durch die umfangreiche und vorausschauende anwaltliche Beratung können Sie das Risiko unangenehmer Überraschungen minimieren und Ihr Vorhaben störungsfrei und abgesichert wie möglich realisieren.

Suchen Sie hingegen rechtliche Unterstützung im privaten Baurecht und Immobilienrecht, im Ingenieur- und Architektenrecht sowie im Vergaberecht, beziehen wir in Abstimmung mit Ihnen unsere Kooperationskanzlei Theißen Stollhoff & Partner mbB Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Berlin in das Verfahren ein.