Unser besonderer Beratungsansatz zeichnet sich durch die Verbindung hochgradiger Expertise in Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts mit einer umfassenden Begleitung von Unternehmen in Plan- und Genehmigungsverfahren aus. Wir können dies gewährleisten, indem wir mit ebenso hoch qualifizierten Spezialisten anderer Rechtsgebiete und Professionen zusammenarbeiten.
Dies gilt für juristische Bereiche wie zum Beispiel dem Zivilrecht oder Strafrecht sowie technische, planerische und gutachterliche Leistungen. Im Laufe unserer langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwälte haben wir ein zuverlässiges Netzwerk aus Kanzleien, Ingenieurbüros, Architekten und Fachgutachtern aufgebaut. Die Zusammenarbeit mit unseren Partnern gewährleistet eine effiziente, reibungslose und zielgerichtete Verfahrensführung und einen optimalen Wissensaustausch, von dem unsere Mandanten profitieren.
Besonders zu erwähnen ist unsere Kooperation mit der Kanzlei TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Berlin. Die Rechtsanwälte der TSP Rechtsanwaltsgesellschaft beraten öffentliche Auftraggeber und Unternehmen ausschließlich im privaten Bau- und Immobilienrecht, im Architekten- und Ingenieurrecht sowie im Vergaberecht.