HSA – Rechtsanwälte für die Ernährungswirtschaft

Wir beraten und vertreten landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen der Ernährungswirtschaft. Zu unseren Mandanten gehören Betriebe der konventionellen wie auch ökologischen Tierhaltung sowie Schlachthöfe. Daneben sind wir aber auch in Verfahren eingebunden, in denen es um die Entwicklung neuartiger Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel geht. Hierbei begleiten wir sowohl die Anlagenzulassung als auch die Zulassung der neuen Produkte bei den Behörden. Landwirtschaftliche Betriebe betreuen wir hinsichtlich der rechtlichen Fragen bei der Flächenbewirtschaftung – insbesondere zum Düngerecht – ebenso wie in den komplexen Fragen des Agrarförderrechts. Unsere Tätigkeit umfasst die Auseinandersetzung mit behördlichen Sanktionen bis hin zur Überprüfung der europarechtlichen Grundlagen der Zahlungsansprüche.