HSA – Rechtsanwälte in Natur- und Artenschutzfragen

Naturschutzrechtliche Fragestellungen stellen sich zum einen bei der Beratung unserer Mandanten im Rahmen der Anlagenzulassung und der Fachplanung. Hier muss die Vereinbarkeit von Projekten mit den europarechtlich geprägten Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und mit Schutzgebietsverordnungen geklärt werden. Im Zusammenhang mit der Genehmigung und Umsetzung von Vorhaben stellensich auch artenschutzrechtliche Fragestellungen, zum Beispiel bei der Beachtung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen und Bauzeitenregelungen.

Zum anderen beraten und vertreten wir Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Flächen sowie Verbände in Verfahren zur Aufstellung von Landschafts- und Naturschutzgebietsverordnungen. Der Erlass entsprechender Verordnungen geht regelmäßig mit Einschränkungen der Flächenbewirtschaftung einher. Wir beteiligen uns durch Einwendungsschreiben und Stellungnahmen in den Verfahren, um die Interessen der Betriebe und Verbände durchzusetzen.