Auf dem Gebiet des Wasserrechts führen wir komplexe Zulassungsverfahren für wasserwirtschaftliche Vorhaben, befassen uns mit dem anlagenbezogenen Gewässerschutz in Genehmigungsverfahren und erlangen für unsere Mandanten wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen. Wir begleiten unter anderem Grundwasserentnahmen, Wasserkraftanlagen, Hochwasserschutzmaßnahmen genehmigungsrechtlich. Dabei ist das Wasserrecht immer mehr geprägt von den unionsrechtlichen Vorgaben: das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot stellen besondere Anforderungen an wasserwirtschaftlich bedeutsame Vorhaben.
Neben der wasserrechtlichen Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Vorhaben der Industrie und Landwirtschaft gehören zu unseren Mandanten Unternehmen und Versorgungsträger der Wasserwirtschaft.