Planfeststellungsbeschluss zu A39 rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Entscheidung vom 11.07.2019 den Planfeststellungsbeschluss zum Teilabschnitt 7 der A39 (Wolfsburg bis Ehra) für rechtswidrig erklärt. Das Vorhaben darf danach vorerst nicht umgesetzt werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr haben betroffene Flächeneigentümer, Gemeinden und ein Umweltverband Klagen erhoben. Das BVerwG hat sich im Termin zur mündlichen Verhandlung Ende Juni vorerst mit den formellen und umweltrechtlichen Aspekten des Planfeststellungsbeschlusses befasst und diesbezüglich Rechtsfehler festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss genügt danach nicht den Anforderungen des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbotes in Bezug auf die Auswirkungen des Straßenbauvorhabens auf den chemischen Zustand der betroffenen Gewässer. Des Weiteren fehlt der Landesbehörde die Zuständigkeit für die im Zusammenhang mit dem Autobahnbau geplante Ortsumgehung Ehra. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat nun die Möglichkeit, die Fehler im ergänzenden Verfahren zu beheben.

Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten HSA Rechtsanwälte einen landwirtschaftlichen Betrieb, dessen Flächen von dem Vorhaben betroffen sind.