Bundesrat vertagt erneut Entscheidung zu Novellierung der Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung

Zu Beginn seiner 990. Sitzung am Freitag, den 05.06.2020, hat der Bundesratspräsident mitgeteilt, dass die Beschlussfassung über die Novellierung der Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung erneut von der Tagesordnung abgesetzt wurde.

Die Absetzung von der Tagesordnung soll vor dem Hintergrund erfolgt sein, dass keine Mehrheit für den aktuell vorliegenden Kompromissvorschlag, der durch die Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein erarbeitet wurde, sichergestellt werden konnte. Einigen Ländern sollen die Regelungen nicht weit genug gehen. Dies dürfte insbesondere die Übergangsfristen betreffen. Die in dem Kompromissvorschlag enthaltenen Übergangsfristen begegnen jedoch bereits verfassungsrechtlichen Bedenken, da sie die Existenz zahlreicher Sauenhalter akut gefährden werden (unsere Meldung vom 04.06.2020).

Die nächste Bundesratssitzung findet am 03.07.2020 statt. Ob die Novellierung der Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung dann auf der Tagesordnung steht, ist derzeit noch nicht bekannt. Die kommende Zeit sollte genutzt werden, um die verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf den vorliegenden Entwurf der Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung auszuräumen und eine Verordnung zu verabschieden, durch die die Haltungsbedingungen für Sauen weiter verbessert, aber die Existenz der Betriebe nicht gefährdet wird.

Zu Fragen des Umgangs mit der novellierten Tierschutznutztierhaltungsverordnung und anderen Fragen des Tierschutzrechtes berät Sie Rechtsanwältin Dr. Daniela Schäfrich.