BMU plant Änderung der AwSV

Das Bundesministerium für Umwelt hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vorgelegt. Die AwSV ist am 01. August 2017 in Kraft getreten und ist seitdem bei der Errichtung und dem Betrieb der davon erfassten industriellen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Anlagen zu beachten. Der nun vorliegende Änderungsentwurf vom 25.11.2109 sieht im Wesentlichen sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Änderungen vor. Daneben sind aber auch inhaltliche Ergänzungen, insbesondere zu den Anforderungen an die Rückhaltung bei Brandereignissen und den Regelungen zur Abgrenzung von Biogasanlagen vorgesehen. Der Referentenentwurf liegt derzeit zur Anhörung vor. Stellungnahmen können bis zum 17.01.2020 abgegeben werden.

Ansprechpartner für Fragen des anlagenbezogenen Gewässerschutzes bei HSA Rechtsanwälte ist Rechtsanwalt Dr. Konrad Asemissen.