Erfolgreich zur Genehmigung durch effektives Verfahrensmanagement

Wir führen und begleiten Genehmigungsverfahren effektiv

Im Rahmen der Anlagenzulassung und der Planung von Großprojekten begleitet unsere Kanzlei bundesweit Vorhabenträger in Zulassungsverfahren und Bauleitplanverfahren. Wir vertreten und beraten unter anderem Betreiber von Industrieanlagen, Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie Biogasanlagen und Wasserkraftanlagen und Anlagen zur Abfallverwertung sowie Landwirtschaftsbetriebe und Tierhaltungen.

Unsere Tätigkeit beginnt idealerweise bereits mit der Beratung bei der Standortwahl, so dass potenzielle umweltrechtliche Hindernisse – wie zum Beispiel nahegelegene Schutzgebiete – identifiziert, bewertet und in der Projektplanung angemessen berücksichtigt werden können.

Aufgrund unserer tiefen Kenntnis der verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Vorgaben des Umwelt– und Planungsrechts führen wir unsere Mandanten sicher und zielorientiert durch die Verfahren. Um zeiteffizient zum Erfolg zu kommen, koordinieren wir die einzelnen Verfahrensschritte, und beziehen hierbei auch die erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen — beispielsweise die erforderlichen Fachgutachten — ein. So beantworten wir nicht nur alle rechtlichen Fragestellungen, sondern fügen die für ein erfolgreiches Verfahren notwendigen planerischen und fachgutachterlichen Bausteine effizient und zielorientiert zusammen.

Wir lösen komplexe Verfahren durch fachkundige Unterstützung und qualifiziertes Management

Bauleitplanverfahren, Planfeststellungs-, Zulassungsund andere Genehmigungsverfahren gewinnen zunehmend an Komplexität. Sowohl Unternehmen in der Rolle als Vorhabenträger als auch Genehmigungsbehörden sind mit einem zusehends größeren Verwaltungsaufwand sowie umfangreichen materiell-rechtlichen Anforderungen bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren konfrontiert. Nicht nur aufgrund der unionsrechtlichen und nationalen rechtlichen Vorgaben zur Gestaltung der Verfahren, sondern auch wegen des vielfältigen Engagements der Bevölkerung — individuell oder vertreten durch Umweltschutz-, Naturschutz-, Tierschutz- oder andere Verbände. Vor diesem Hintergrund kommt der Öffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungsverfahren zusätzlich eine größere Bedeutung zu, die wir in den von uns geführten Verfahren stets berücksichtigen.

Wesentlich für den schnellen und nachhaltigen Erfolg eines Vorhabens ist die vollständige, fehlerlose und termingerechte Bearbeitung aller notwendigen Verfahrensschritte. Wir verfügen über langjährige und vielfältige Erfahrung bei der Realisierung von Projekten und beraten Vorhabenträger beim souveränen Umgang mit der Öffentlichkeit. Bei Genehmigungsbehörden sind wir nicht nur als kompetente, sondern auch als faire, kooperative Ansprechpartner anerkannt. Wir werden daher auch von Behörden beauftragt, die Unterstützung bei der Durchführung von Zulassungsverfahren benötigen.

Wir sorgen durch eine professionelle Antragstellung für ein effizientes Genehmigungsmanagement

Unser Ziel in jedem Verfahren ist es, die Dauer bis zur Genehmigung durch eine formal richtige Verfahrensführung und insbesondere durch inhaltlich belastbare Antragsunterlagen, deutlich zu verkürzen und zum Erfolg der Vorhabenträger zu führen.

Entscheidenden Einfluss auf die Dauer — und auf die Kosten — von Genehmigungsverfahren haben allgemein die folgenden Faktoren:

  • Zeitpunkt der Einbindung eines fachlich versierten Beraters
  • Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen
  • Außenwirkung und Professionalität der Projektpräsentation
  • Umgang mit der Öffentlichkeit und Genehmigungsbehörden
  • Zeitpunkt der Einbindung beteiligter Behörden

 

Fehler bei der Antragsstellung und Verfahrensführung können zu langwierigen Verfahren, zu ungünstigen Entscheidungen – wie zum Beispiel teure Auflagen – für die Vorhabenträger führen sowie zu rechtlichen Unsicherheiten und Konsequenzen bei der späteren Auslegung. Im schlimmsten Fall wird der Antrag auf Errichtung oder Veränderung einer Anlage oder die Realisierung eines Projekts abgelehnt oder bei Angriffen Dritter gerichtlich aufgehoben, teilweise bereits allein wegen vermeidbarer Formfehler.

Unsere Leistungen im Verfahrens- und Genehmigungsmanagement

Das Spektrum unserer Tätigkeiten im Verfahrens- oder Genehmigungsmanagement ist variabel und auf Ihre Bedürfnisse anpassbar. Genehmigungsprozess sind komplex und beinhalten verschiedene Phasen eines Vorhabens — von der Idee über die Projektierung des Vorhabens, die Erstellung von Anträgen, das behördliche Verfahren einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung bis zur Genehmigungserteilung und zur Errichtung und Inbetriebnahme einer Anlage.

Im Allgemeinen umfassen unsere Leistungen und Aufgaben im Verfahrens- und Genehmigungsmanagement:

  • die allgemeine Verfahrensführung und Überwachung des Ablaufs des Genehmigungsverfahrens
  • die Bearbeitung konkreter rechtlicher Fragestellungen des Verfahrensrechts und des materiellen Rechts
  • Erstellung von Rechtsgutachten und Stellungnahmen zu rechtlichen Fragestellungen
  • die Prüfung, Auswertung, Bearbeitung und Dokumentation von Einwendungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Stellungnahmen der Fachbehörden
  • die Vorbereitung und Durchführung von Behördengesprächen, Scoping-Termine und Erörterungsterminen,
  • die Koordination aller Beteiligten
  • die Erstellung der Antragsunterlagen
  • die Überprüfung von Genehmigungsbescheiden, insbesondere die darin enthaltenen Nebenbestimmungen.

 

Wir begleiten Vorhabenträger selbstverständlich auch in Drittwiderspruchsverfahren und Gerichtsverfahren, insbesondere bei Verbands- und Nachbarklagen. Schwerpunktmäßig sind wir für unsere Mandanten in Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt sowie Niedersachsen und Schleswig-Holstein aber auch deutschlandweit tätig.

Eine Anlage – viele Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien

Innerhalb von Genehmigungsverfahren müssen diverse Gesetze und deren jeweilige Verordnungen, die in Deutschland jedes Bundesland individuell verfasst, berücksichtigt werden. Wir beraten insbesondere auf dem Gebiet der folgenden Regelwerke:

  • BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) und BImSchV (Verordnung zum BImSchG)
  • die Störfallverordnung (BImSchV Nr. 12)
  • Technische Regelwerke, z. B.
    • TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft)
    • TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm)
  • GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie)
  • BauGB (Baugesetzbuch) und Landesbauordnungen der Länder (öffentliches Baurecht)
  • WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
  • AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
  • BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) einschließlich der unionsrechtlichen Vorgaben des FFH-Rechts
  • KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) sowie untergesetzliche abfallrechtliche Regelwerke
  • UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)
  • UmwRG(Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz)

 

Der Antragsstellung müssen neben der vollständigen Planung und Beschreibung der Anlage auch genaue Angaben zu Umweltverträglichkeit, Gewässerschutz, Emissionen, Immissionen, Brandschutz, Entsorgung sowie Lärm- und Geruchsschutz beigefügt sein, für die in der Regel fachbezogene Gutachten – um die wir uns ebenfalls kümmern – eingeholt werden müssen.

Kurzum: Wir unterstützen Unternehmen kompetent und praxisnah durch eine strategisch sinnvolle Vorplanung sowie eine stetige, lösungsorientierte Betreuung eines Vorhabens.