HSA – Rechtsanwälte für Umweltrecht

HSA – Ihre Spezialisten der Kanzlei für Umweltrecht

HSA Rechtsanwälte sind Spezialisten auf dem Gebiet des Umweltrechts. Als Anwälte für Umweltrecht beraten und vertreten wir deutsche und internationale Unternehmen in allen umweltrechtlichen Belangen und Rechtsfragen. Die weitreichenden Normen des Umweltrechts sind heute für viele geschäftliche Entscheidungen der Industrie, Infrastrukturplanung, der Energiewirtschaft und der Landwirtschaft unumgänglich. Dabei umfasst das Umweltrecht eine Vielzahl einzelner Rechtsgebiete, deren komplexe Anforderungen wesentlicher Bestandteil zum Beispiel von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie Zulassungsverfahren nach dem Fachplanungsrecht sind.

Für Unternehmen ist es kaum noch möglich, alle materiell-rechtlichen Bestimmungen des Umweltrechts und verfahrensrechtliche Vorgaben sowie deren Fallstricke zu überblicken. Für die rechtssichere Genehmigung und Verwirklichung Ihrer Vorhaben begleiten wir als Rechtsanwälte für Umweltrecht bundesweit Unternehmen bei der Planung, in Genehmigungsverfahren und bis zur Realisierung von genehmigungspflichtigen Anlagen.

Bei der umweltrechtlichen Analyse des Vorhabenstandortes oder möglichen Alternativstandorten ist das Umfeld in tatsächlicher Hinsicht – bezüglich Naturschutzgebieten, Biotopen und FFH-Gebieten – und genehmigungsrechtlicher Hinsicht zu bewerten. Durch eine frühzeitige Einbindung unserer Rechtsanwälte können Fehlplanungen, kostbare Verzögerungen im Verfahren sowie umweltrechtliche Risiken, die auch Bußgelder oder Strafen nach sich ziehen können, schon von Beginn an vermieden werden. Wenn nötig, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.

Als Anwälte für Umweltrecht haben wir EU- und Bundes-Gesetze stets im Blick

Das Umweltrecht insgesamt sowie seine einzelnen Teilgebiete unterliegen einer besonderen Dynamik, die durch die Gesetzgebung sowie die europäische und nationale Rechtsprechung geprägt wird. Als Spezialisten auf diesem Gebiet sind unsere Rechtsanwälte stets auf dem aktuellen Stand. Als Ihr Anwalt im Umweltrecht behalten wir den Überblick und informieren Sie als Mandant über die laufende Rechtsentwicklung. Dies ist insbesondere aufgrund der Haftungsrelevanz des Umweltrechts von Bedeutung.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Umweltrecht sind folgende Rechtsgebiete:

  • Immissionsschutzrecht: Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist ein zentrales Umweltgesetz, das die schädliche Einwirkung von Luftverschmutzung und Lärm auf den Menschen und seine Umwelt verringern soll. Des Weiteren werden damit Umweltmedien wie Boden und Wasser geschützt. Im Rahmen des BImSchG beraten und vertreten wir Unternehmen und Investoren bei jeglicher Art von immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen. Wir begleiten Industrieunternehmen und Unternehmen der Energiewirtschaft in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren – regelmäßig mit Bezügen zum Störfallrecht. Neben der Industrie und Energiebranche begleiten Landwirtschafts- sowie Veredelungsbetriebe. Dabei nehmen wir auch die verfahrensrechtlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in den Blick.
  • Naturschutzrecht: Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Vorgaben zum Schutz von Natur und Landschaft sowie zum Artenschutz festgelegt. Im Bereich des BNatSchG und darüber hinaus sind die Anforderungen der europäischen FFH-Richtlinie – Flora-Fauna-Habitat – von besonderer Bedeutung. Naturschutzrechtliche Fragestellungen sind bei Planfeststellungs-, Genehmigungsverfahren sowie Zulassungsverfahren von großer Bedeutung. Wir haben uns auf die Beratung unserer Mandanten im Rahmen der Anlagenzulassung und Fachplanung spezialisiert. Im Umfeld von FFH-Gebieten sind Fragen der FFH-Verträglichkeitsprüfung zu klären.
    Neben der anwaltlichen Begleitung von Zulassungsverfahren beraten und vertreten wir Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen hinsichtlich der Aufstellung von Schutzgebietsverordnungen (LSG und NSG). Hierbei müssen die Eigentümerinteressen und die Belange der Bewirtschaftung geltend gemacht werden.

Weitere Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei im Umweltrecht

  • Wasserrecht: Das Wasserrecht gilt vor allem dem Schutz der Gewässer. Unsere Rechtsanwälte werden bei komplexen Zulassungsverfahren für wasserwirtschaftliche Vorhaben wie Grundwasserentnahmen, Wasserkraftanlagen oder Hochwasserschutzmaßnahmen tätig. Wir befassen uns auch mit dem anlagenbezogenen Gewässerschutz in Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen und landwirtschaftliche Vorhaben. Im Rahmen der anwaltlichen Vertretung kümmern wir uns des Weiteren um wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen.
  • Abfallrecht: Das Abfallrecht als Teilgebiet des Umweltrechts regelt Behandlung, Transport und Entsorgung von Abfällen im Sinne der Kreislaufwirtschaft. Unsere Rechtsanwälte betreuen gewerbliche Erzeuger und Besitzer sowie private und kommunale Unternehmen der Entsorgungswirtschaft in allen Fragen des Abfallrechts und der Anlagenzulassung. Wir beraten bei der Entwicklung und Umsetzung von Abfall-Entsorgungskonzepten sowie bei der Planung, Genehmigung und Realisierung von Behandlungs- und Verwertungsanlagen für Abfälle.
  • Bodenschutzrecht und Altlastenrecht: Die Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) legt Anforderungen an den Bodenschutz und die Behandlung von Altlasten, besonders von Schadstoffen, fest. Für die Umsetzung Ihrer Vorhaben in Industrie und Landwirtschaft analysieren unsere Rechtsanwälte die bodenschutzrechtlichen Erfordernisse und entwickeln die passenden Konzepte, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden.
  • Betriebsorganisation und Compliance

Mit anwaltlicher Unterstützung rechtssicher und vorausschauend handeln

Unsere Kanzlei verfügt über besondere Expertise auf dem Gebiet des Genehmigungsmanagements und der Anlagenzulassung für Landwirtschaft und Industrie. Dabei setzen wir die Interessen von Betrieben innerhalb der geltenden umweltrechtlichen Rahmenbedingungen durch. Bei umstrittenen Projekten beraten wir unsere Mandanten im souveränen Umgang mit der Öffentlichkeit und Verbänden.

Zugleich vertreten wir Branchenverbände und berufsständische Vereinigungen in Gesetzgebungsverfahren und bei der Aufstellung von Rechtsverordnungen. Auf der Grundlage unserer umweltrechtlichen Expertise und unseres Verständnisses für politische Prozesse sind wir auch als Sachverständige in Rechtsetzungsverfahren gefragt. Wir begleiten den Erlass von Gesetzen und Verordnungen, von der Vorlage bis zur endgültigen Verabschiedung.

Zusätzliche Expertise im Verwaltungs- und Planungsrecht

Neben dem Umweltrecht verfügen die Rechtsanwälte der Kanzlei HSA Partner über weitreichende Expertise auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Planungsrechts. Durch die enge Verzahnung dieser Rechtsgebiete profitieren unsere Mandanten von umfassender Beratung und Vertretung. Rechtsanwalt Dr. Konrad Asemissen steht Ihnen als Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit einem Schwerpunkt im Wasserrecht und Abfallrecht zur Seite. Rechtsanwältin Dr. Daniela Schäfrich widmet sich auf dem Gebiet des Umwelt- und Planungsrechts insbesondere Fragen der Betriebsorganisation und Compliance. Rechtsanwalt Dr. Helmar Hentschke berät Sie als Anwalt für Umweltrecht mit besonderer Fokussierung auf die Vertretung von Industrieunternehmen im Immissionsschutzrecht und Bauplanungsrecht. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Potsdam per E-Mail, Telefon, Telefax oder über unser Kontaktformular.